EIN GEMEINSAMES ZIEL!
KEINE TOLERANZ BEI GEWALT GEGEN KINDER UND JUGENDLICHE IN UNSEREM VEREIN
Wir möchten unseren Verein für Kinder und Jugendliche betreffend aller Formen von Gewalt sicher gestalten sowie bei Grenzverletzungen und Verdachtsfällen rasche und entsprechende Hilfe anbieten.
Wir möchten das Bewusstsein für Prävention fördern und Handlungssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Denn Kinderschutz ist auch Trainer:innenschutz!
Unsere Vertrauenspersonen:
Eva Längle & Katharina Gunz
vertrauen@rv-dornbirn.at
Rechtliche Rahmenbedingungen
Als Verein haben wir gegenüber unseren Mitgliedern eine Garantenpflicht.
D.h. dass wir im Falle der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen besondere Schutzmaßnahmen einleiten und bei
Verdachtsfällen aktiv werden müssen.
Mehr Informationen dazu: Kinder- und Jugendschutzkonzept der SPORTUNION
Fakten
Die SPORTUNION ist einer der drei Sportdachverbände in Österreich und begeistert Menschen für Sport und Bewegung. Rund 45% der SPORTUNION-Mitglieder:innen in einem Verein sind unter 18 Jahre alt. Die SPORTUNION unterstützt Vereine, fördert Teamgeist, Lebensfreude und einen aktiven Lebensstil, vom Hobbysport bis zur Spitzenleistung. Im Jahr 2022 wurde das Kinder- und Jugendschutzkonzept mit Unterstützung der Kinderschutzorganisation die möwe für die SPORTUNION entwickelt.
Gewaltformen im Sport
Im Sport kann es zu verschiedenen Formen und Ausprägungen von Gewalt kommen, von unbewussten Grenzverletzungen über bewusste Übergriffe bis hin zu strafrechtlich relevanten Taten. Grundsätzlich können diese alle Beteiligten in jeglichen Sportarten und auf jedem Leistungsniveau betreffen.
Gewaltformen im sportlichen Kontext:
- physische/körperliche Gewalt
- psychische/emotionale Gewalt
- sexualisierte Gewalt
- Vernachlässigung
PEER-GEWALT
Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen sind durch Unfreiwilligkeit und Machtungleichgewicht gekennzeichnet. Eine spezielle und häufige Form ist das Mobbing, bei dem ein Kind oder mehrere Kinder sich über einen längeren Zeitraum wiederholt aggressiv oder gewalttätig gegenüber einem anderen Kind oder Gruppe verhalten.
Mehr Informationen dazu: SPORTUNION Kinderschutzkonzept Leitfaden zur Mobbingprävention
KINDER- UND JUGENDSCHUTZ
Was tun bei einem Verdachtsfall?
Ein Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche Gewalt ausgesetzt sein könnten, löst oftmals bei den zuständigen Personen Unsicherheit, Überforderung oder großen Handlungsdruck aus. Dies kann mitunter zu Überreaktionen, oder auch zum Bagatellisieren eines Verdachts führen. Daher ist es oberstes Prinzip, mit dem gemeldeten Verdacht nicht allein zu bleiben, sondern sich mit einer:m KJS-Beauftragte:n innerhalb der SPORTUNION oder mit einer externen Fachberatungsstelle, auszutauschen.
Nike Jordan, SPORTUNION Vorarlberg
+43 664 60 613 803
n.jordan@sportunion-vlbg.at
safesport
+43 1 39 39 100
safesport@100prozent-sport.at
Wenn es eine Meldung gibt, dann gilt:
- Situation des Vertrauens schaffen
- Äußerungen ernst nehmen
- keine Versprechungen machen
- Gesprächsprotokoll erstellen
- keine Nachforschungen anstellen
- Gesprächsinhalte vertraulich behandeln
SOFORTMASSNAHMEN BEI GEFAHR IN VERZUG
Besteht akute Lebens- oder Verletzungsgefahr für das Kind oder die/den Jugendlichen ist medizinische und psychologische Versorgung zu veranlassen:
- Meldung an die Polizei und/oder Rettung
- Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe
HANDLUNGSSCHRITTE
Die Ersteinschätzung im 4-Augen Gespräch bestimmt die weiteren Handlungsschritte:
• zum Schutz des betroffenen Kindes/Jugendlichen oder Gruppe (z. B. räumliche Trennung von der Person unter Verdacht; Kontaktaufnahme zu den Eltern u.a.)
•Umgang mit der Person unter Verdacht, je nach Verdachtsschwere (z. B. Gespräch, Enthebung von Aufgaben, u.a.)
DOKUMENTATION
Wichtige Daten:
•Datum, Uhrzeit, Ort/Trainingseinheit des Vorfalls
•Kontaktdaten der beteiligten/betroffenen Personen (falls bekannt)
•sachliche Beschreibung der Situation
Die Kontaktdaten werden für Rückfragen sowie Kommunikation der Handlungsschritte benötigt. Für personenbezogene Daten gilt die DSGVO.
AUFARBEITUNG
•Wenn ein Verdacht bestätigt wurde, dann wird eine Aufarbeitung durch den Verein vorgenommen.
•Wenn ein Verdacht sich als unbegründet erweist, dann wird eine vollständige Rehabilitation der zu Unrecht verdächtigen Person
durch den Verein und/oder Verband durchgeführt.